dsm-firmenich auf einen Blick
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Zentrum teilen: Aktienarten, Notierungen und Eigentum
Der letzte Handelstag der DSM-Stammaktien war der 30. Mai 2023. Die Einstellung der Notierung der DSM-Stammaktien wurde am 31. Mai 2023 wirksam. Nach dem Delisting wurde DSM von einer niederländischen Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) in eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) umgewandelt.
Die dsm-firmenich AG (dsm-firmenich AG) hat das gesetzliche Buy-Out-Verfahren gemäß Artikel 2:359c DCC und 2:201a DCC eingeleitet, um die DSM-Stammaktien zu erwerben, die im Rahmen des Tauschangebots nicht angedient wurden (der Buy-Out), da dsm-firmenich zum Post-Closing Acceptance Settlement Date mehr als 95% des gesamten ausgegebenen und ausstehenden DSM-Stammaktienkapitals hält. DSM-Aktionäre, die ihre DSM-Stammaktien im Rahmen des Umtauschangebots nicht angedient haben, unterliegen daher dem Buy-Out und erhalten eine Barabfindung für die DSM-Stammaktien, die im Rahmen des Buy-Outs an dsm-firmenich übertragen werden.
Preis
Ein angemessener Rückkaufpreis wird vom niederländischen Unternehmensgericht des Amsterdamer Berufungsgerichts festgelegt. dsm-firmenich hat € 116 pro Aktie als angemessenen Preis vorgeschlagen (Schlusskurs der dsm-firmenich-Aktie am Mittwoch, den 3. Mai 2023), wobei etwaige Dividenden oder andere Ausschüttungen, die seit dem 3. Mai 2023 auf DSM-Stammaktien gezahlt wurden, vom Rückkaufpreis abgezogen werden. Die gesetzlichen Zinsen (4 % bis zum 1. Juli 2023, derzeit 6 %) werden bis zum Zeitpunkt der Auszahlung auf den Rückkaufpreis anfallen.
Proceedings
dsm-firmenich hat den verbleibenden DSM-Aktionären ein Mahnschreiben zugestellt. Nach Ablauf der Ladungsfrist am 15. August 2023 reichte dsm-firmenich die Ladungsschrift bei der EG ein. Die EK wird prüfen, ob dsm-firmenich alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Buy-Out erfüllt, und, falls dies der Fall ist, ein Urteil fällen, in dem die verbleibenden DSM-Aktionäre angewiesen werden, ihre DSM-Stammaktien gegen Zahlung des Buy-Out-Preises auf dsm-firmenich zu übertragen.
Das Gerichtsverfahren läuft noch und wird voraussichtlich bis weit in das Jahr 2024 hinein abgeschlossen sein .
Nach dem Urteil der Europäischen Kommission wird dsm-firmenich die verbleibenden DSM-Aktionäre auffordern, dem Urteil freiwillig nachzukommen, indem sie ihre DSM-Stammaktien zu einem bestimmten Zeitpunkt und gegen Zahlung des Rückkaufpreises auf dsm-firmenich übertragen. Für alle DSM-Stammaktien, die nicht freiwillig übertragen werden, wird dsm-firmenich einen bestimmten Betrag in den Konsignationsfonds des Finanzministeriums einzahlen. Mit dieser Hinterlegung geht der Rechtsanspruch auf die entsprechenden DSM-Stammaktien kraft Gesetzes auf dsm-firmenich über.
AGM
Hauptversammlungen von DSM werden so lange abgehalten, bis der Buy-Out abgeschlossen ist und dsm-firmenich alleiniger Aktionär von DSM geworden ist. DSM wird nach dem Delisting der DSM-Stammaktien von einer niederländischen Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) in eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) umgewandelt.
Weitere Informationen
Großgeschriebene Begriffe, die hier nicht definiert sind, werden im Emissionsprospekt definiert. Eine digitale Kopie des Emissionsprospekts ist auf der Website dsm-firmenich verfügbar.
Am 27. April 2006 wurden alle Inhaberaktien ('aandelen aan toonder') des ausgegebenen Aktienkapitals von DSM in Namensaktien ('aandelen op naam') umgewandelt (gemäß einer zu diesem Zeitpunkt vorgenommenen Satzungsänderung). Um die mit den Aktien verbundenen Rechte ausüben zu können, mussten die Inhaber der früheren Inhaberaktien ihre Inhaberaktienzertifikate (aandeelbewijzen") bei DSM einreichen.
Frist für den Umtausch von Inhaberaktien
Gemäß einer Änderung von Artikel 2:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (DCC) im Jahr 2019 verlieren DSM-Aktionäre, die ihre Inhaberaktienzertifikate noch nicht eingereicht haben, ab 2. Januar 2026 jegliches Recht auf Umtausch ihrer Inhaberaktienzertifikate in eine Ersatzaktie.
In Übereinstimmung mit Abschnitt 2:391(2) DCC gibt DSM hiermit Folgendes bekannt:
Das oben beschriebene Verfahren ergibt sich aus Abschnitt 2:82(3) bis einschließlich (9) DCC, dessen Bestimmungen gelten.
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Zwei weltweit führende Unternehmen in den Bereichen Wissenschaft und Innovation haben sich zu dsm-firmenich zusammengeschlossen und schaffen damit eine Welt voller Möglichkeiten für Investoren.