Dividenden

Alle wichtigen Informationen zur Dividendenpolitik von dsm-firmenich

Dividende für Stammaktien von dsm-firmenich im Jahr 2026

Zeitplan für die Dividendenzahlung der dsm-firmenich AGDatum
Veröffentlichungsdatum der Schlussdividende für das Geschäftsjahr 20267. Mai 2026
Ex-Dividendentag für die Schlussdividende des Geschäftsjahres 202611. Mai 2026
Stichtag für die Schlussdividende des Geschäftsjahres 202612. Mai 2026
Auszahlungstermin für die Schlussdividende des Geschäftsjahres 202619. Mai 2026

Am 7. Mai 2026 hat die Hauptversammlung der dsm-Firmenich AG den Vorschlag angenommen, eine Dividende in Höhe von 2,50 Euro je Stammaktie auszuschütten. Die Dividende wurde am 19. Mai 2026 teilweise (65,6 %) aus Kapitalrücklagen und teilweise (34,4 %) aus dem Bilanzgewinn ausgezahlt.

Schweizer Quellensteuer

Die Dividende in Höhe von 2,50 Euro pro Aktie wurde teilweise ausgezahlt:

  • 1,64 Euro je Aktie aus der Kapitalrücklage (es wird keine Quellensteuer einbehalten)
  • 0,86 Euro je Aktie aus dem verfügbaren Gewinn (35 % der Schweizer DWT).

Daraus ergibt sich ein Betrag von 0,3010 EUR DWT pro Aktie, der am 18. Juni 2026 von der dsm-firmenich AG an die Schweizer Bundessteuerbehörden zu zahlen ist, und zwar zu einem Wechselkurs von 0,9144 (EZB-Fixingkurs für EUR/CHF am 18. Mai 2026).

Je nach steuerlichem Status und Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers der Dividende kann die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 35 % teilweise angerechnet und/oder teilweise zurückgefordert werden.

Weitere Informationen zur Rückforderung der Schweizer Quellensteuer finden Sie unter:

  • Einwohner der Schweiz und Deutschlands 
  • Alle anderen Länder 
  • Für die Niederlande (Formulare im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Niederlanden – Formular 81) 

    Um das Formular 81 von der Website der Schweizer Steuerbehörden herunterzuladen, muss zusätzlich ein Snapform Viewer heruntergeladen werden. Einige Aktionäre haben uns mitgeteilt, dass sie Probleme beim Herunterladen dieses Snapform-Viewers haben (der von bestimmten Firewalls blockiert wird). Das Formular 81 kann auch kostenlos bei den Schweizer Steuerbehörden bestellt werden: Hier klicken 

    Wir haben eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars 81 beigefügt hier. Außerdem haben wir ein Beispiel hinzugefügt, wie das Formular 81 auszufüllen ist. Siehe hier.

Wichtig: Die Informationen zur (teilweisen) Rückforderung der Schweizer DWT, wie sie auf der Website von dsm-firmenich sowie im Antragsformular und im Beispiel aufgeführt sind, stellen keine Steuerberatung dar. Die dsm-Firmenich AG übernimmt keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten in diesen Dokumenten bzw. auf dieser Website, die zu Schäden führen. Wenn ein Aktionär bei einer beliebigen Person eine Rückerstattung beantragt, geschieht dies auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

Dividende für Stammaktien von dsm-firmenich im Jahr 2025

Zeitplan für die Dividendenzahlung der dsm-firmenich AGDatum
Veröffentlichungsdatum der Schlussdividende für das Geschäftsjahr 20256. Mai 2025
Ex-Dividenden-Datum für die Schlussdividende des Geschäftsjahres 20258. Mai 2025
Stichtag für die Schlussdividende des Geschäftsjahres 20259. Mai 2025
Auszahlungstermin der Schlussdividende für das Geschäftsjahr 202516. Mai 2025
Schlussdividende (Eurocent pro Stammaktie)2,50

Am 6. Mai 2025 hat die Hauptversammlung der dsm-firmenich AG den Vorschlag angenommen, eine Dividende in Höhe von 2,50 Euro je Stammaktie auszuschütten.

Die Dividende wurde zum Teil (57,5 %) aus den Kapitalrücklagen und zum Teil (42,5 %) aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet.

Der Verwaltungsrat ist zu dem Schluss gekommen, dass es angemessen ist, eine Dividende vorzuschlagen, die außerhalb des von dsm-firmenich angestrebten Zielkorridors von 40 % bis 60 % des Gesamtnettogewinns liegt, da sich dsm-firmenich verpflichtet hat, das Ergebnis je Aktie innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederherzustellen, und da die Kapital- und Liquiditätslage des Unternehmens die vorgeschlagene Dividendenausschüttung zulässt.

In ihrem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss der dsm-firmenich AG bestätigt KPMG, dass die vorgeschlagene Ausschüttung mit dem schweizerischen Recht und den Statuten im Einklang steht.

Schweizer Quellensteuer

Die Dividende in Höhe von 2,50 EUR je Aktie wurde gemäß der Politik von dsm-firmenich teilweise (57,5 % = 1,4375 EUR) aus den Kapitalrücklagen ohne Abzug einer schweizerischen Quellensteuer und teilweise (42,5 % = 1,0625 EUR) aus dem Bilanzgewinn unter Abzug einer schweizerischen Quellensteuer von 35 % ausgezahlt.

Daraus ergibt sich ein Betrag von 0,3719 EUR DWT pro Aktie, zahlbar am 13. Juni 2025 von der dsm-firmenich AG an die Schweizer Bundessteuerbehörden zu zahlen ist, zu einem Wechselkurs von 0,9377 CHF/EUR (EZB 15. Juni 2025), was 0,3487 CHF pro Aktie.

Je nach steuerlichem Status und Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers der Dividende kann die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 35 % teilweise angerechnet und/oder teilweise zurückgefordert werden.

Weitere Informationen zur Rückforderung der Schweizer Quellensteuer finden Sie unter:

  • Einwohner der Schweiz und Deutschlands 
  • Alle anderen Länder 
  • Für die Niederlande (Formulare im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Niederlanden – Formular 81) 

    Um das Formular 81 von der Website der Schweizer Steuerbehörden herunterzuladen, muss zusätzlich ein Snapform Viewer heruntergeladen werden. Einige Aktionäre haben uns mitgeteilt, dass sie Probleme beim Herunterladen dieses Snapform-Viewers haben (der von bestimmten Firewalls blockiert wird). Das Formular 81 kann auch kostenlos bei den Schweizer Steuerbehörden bestellt werden: Hier klicken 

    Wir haben eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars 81 beigefügt hier. Außerdem haben wir ein Beispiel hinzugefügt, wie das Formular 81 auszufüllen ist. Siehe hier.

Wichtig: Die Informationen zur (teilweisen) Rückforderung der Schweizer DWT, wie sie auf der Website von dsm-firmenich sowie im Antragsformular und im Beispiel aufgeführt sind, stellen keine Steuerberatung dar. Die dsm-firmenich AG übernimmt keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten in diesen Dokumenten bzw. auf dieser Website, die zu Schäden führen. Wenn ein Aktionär bei einer beliebigen Person eine Rückerstattung beantragt, geschieht dies auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

Dividende für Stammaktien von dsm-firmenich im Jahr 2024

Zeitplan für die Dividendenzahlung der dsm-firmenich AGDatum
Erscheinungsdatum7. Mai 2024
Ex-Dividenden-Tag9. Mai 2024
Stichtag10. Mai 2024
Zahlungstermin16. Mai 2024

Am 7. Mai 2024 hat die Hauptversammlung der dsm-firmenich AG den Vorschlag angenommen, eine Dividende in Höhe von 2,50 € je Stammaktie auszuschütten.

Die Dividende wurde zum Teil (62,7 %) aus den Kapitalrücklagen und zum Teil (37,3 %) aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet.

Der Verwaltungsrat hält es für angemessen, eine Dividende vorzuschlagen, die außerhalb des von dsm-firmenich angestrebten Zielkorridors von 40 % bis 60 % des Gesamtnettogewinns liegt, da sich dsm-firmenich verpflichtet hat, das Ergebnis je Aktie innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederherzustellen, und da die Kapital- und Liquiditätslage des Unternehmens die vorgeschlagene Dividendenausschüttung zulässt.

In ihrem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss der dsm-firmenich AG bestätigt KPMG, dass die vorgeschlagene Ausschüttung mit dem schweizerischen Recht und den Statuten im Einklang steht.

Schweizer Quellensteuer

Die Dividende in Höhe von 2,50 EUR je Aktie wurde zum Teil (62,7 %) aus den Kapitalrücklagen ohne Abzug einer schweizerischen Quellensteuer und zum Teil (37,3 %) aus dem Bilanzgewinn unter Abzug einer schweizerischen Quellensteuer von 35 % ausgezahlt.

  • 1,5675 € je Aktie aus den Kapitalrücklagen (es wurde keine Dividendensteuer einbehalten)
  • 0,9325 € je Aktie aus dem verfügbaren Gewinn. (35 % DWT).

Dies führt dazu, dass die dsm-firmenich AG am 13. Juni 2024 an die Schweizer Bundessteuerbehörden einen Betrag von 0,32637 € DWT pro Aktie zahlt, zu einem Wechselkurs von 0,98000, was 0,3198 CHF DWT pro Aktie.

Je nach steuerlichem Status und Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers der Dividende kann die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 35 % teilweise angerechnet und/oder teilweise zurückgefordert werden.

Weitere Informationen zur Rückforderung der Schweizer Quellensteuer finden Sie unter:

  • Einwohner der Schweiz und Deutschlands 
  • Alle anderen Länder 
  • Für die Niederlande (Formulare im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Niederlanden – Formular 81) 

    Um das Formular 81 von der Website der Schweizer Steuerbehörden herunterzuladen, muss zusätzlich ein Snapform Viewer heruntergeladen werden. Einige Aktionäre haben uns mitgeteilt, dass sie Probleme beim Herunterladen dieses Snapform-Viewers haben (der von bestimmten Firewalls blockiert wird). Das Formular 81 kann auch kostenlos bei den Schweizer Steuerbehörden bestellt werden: Hier klicken 

    Wir haben eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars 81 beigefügt hier. Außerdem haben wir ein Beispiel hinzugefügt, wie das Formular 81 auszufüllen ist. Siehe hier.

Wichtig: Die Informationen zur (teilweisen) Rückforderung der Schweizer DWT, wie sie auf der Website von dsm-firmenich sowie im Antragsformular und im Beispiel aufgeführt sind, stellen keine Steuerberatung dar. Die dsm-firmenich AG übernimmt keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten in diesen Dokumenten bzw. auf dieser Website, die zu Schäden führen. Wenn ein Aktionär bei einer beliebigen Person eine Rückerstattung beantragt, geschieht dies auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

Dividende für 2023 auf Stammaktien von dsm-firmenich

Zeitplan für die Dividendenzahlung der dsm-firmenich AGDatum
Erscheinungsdatum29. Juni 2023 (nach der außerordentlichen Hauptversammlung)
Ex-Dividenden-Tag3. Juli 2023
Stichtag4. Juli 2023
Zahlungstermin6. Juli 2023

Am 29. Juni 2023 hat die außerordentliche Hauptversammlung der dsm-firmenich AG den Vorschlag angenommen, eine Dividende in Höhe von 1,60 € je Stammaktie auszuschütten.

Die Dividende wurde vollständig aus den Rücklagen aus Kapitaleinlagen ausgeschüttet. Die Dividende wurde ohne Abzug einer schweizerischen Quellensteuer ausgezahlt.

Dividendenpolitik

Unser Ziel ist es, unseren Aktionären regelmäßig und nachhaltig Dividenden auszuschütten. Um dies zu erreichen, verfolgen wir eine Dividendenpolitik, die auf „stabile bis vorzugsweise steigende“ Dividenden abzielt und damit unser Engagement für die langfristige Wertschöpfung widerspiegelt. Im Rahmen dieser Politik streben wir an, eine stabile Dividendenausschüttung pro Stammaktie aufrechtzuerhalten und die Dividenden im Laufe der Zeit schrittweise zu erhöhen, vorbehaltlich der Einhaltung des Schweizer Rechts und der einschlägigen Bestimmungen der Statuten.

Der Verwaltungsrat wird die Höhe der jährlichen Dividende pro Stammaktie vorschlagen, die in der Regel zusammen mit der Veröffentlichung der Finanzergebnisse des Vorjahres bekannt gegeben wird. Die ordentliche Hauptversammlung legt die an die Inhaber von Stammaktien auszuschüttende Dividende fest.

Unsere Dividenden unterliegen der schweizerischen Quellensteuer. Wir beabsichtigen, die Dividende teilweise aus den normalen Rücklagen oder Gewinnrücklagen (die derzeit einer Quellensteuer von 35 % unterliegen) und teilweise aus den Kapitalrücklagen (die derzeit keiner Quellensteuer unterliegen) auszuschütten, wie in den jährlichen Dividendenvorschlägen an die Hauptversammlung näher ausgeführt wird.

Unser Ansatz sieht wie folgt aus.

  • Liegt die Dividendenrendite bei höchstens 2 %, werden 50 % der Dividende aus den normalen Rücklagen oder den Gewinnrücklagen und 50 % aus den Kapitalrücklagen ausgeschüttet.
  • Alle Dividenden, die über eine Dividendenrendite von 2 % hinausgehen, werden ausschließlich aus den Kapitalrücklagen ausgeschüttet (beträgt die Rendite beispielsweise 2,1 %, erfolgt die Aufteilung im Verhältnis 1,0 zu 1,1 zwischen Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen).
  • Die Dividendenrendite wird als Prozentsatz auf der Grundlage des durchschnittlichen Aktienkurses des vorangegangenen Geschäftsjahres berechnet.

Unsere Fähigkeit und Absicht, künftig Dividenden zu beschließen und auszuschütten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

(i) Finanzlage und Geschäftsentwicklung: Finanzlage, Geschäftsergebnisse, Kapitalbedarf, Investitionsprojekte, ausschüttungsfähige Rücklagen und verfügbare Liquidität von dsm-firmenich.

(ii) Beiträge der Tochtergesellschaften: Da wir über Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen und Joint Ventures tätig sind, hängen die ausschüttungsfähigen Gewinne in hohem Maße davon ab, dass diese Unternehmen Gewinne erwirtschaften und an dsm-firmenich ausschütten.

(iii) Finanzierungsbedarf für Wachstum: Einen Teil unserer künftigen Gewinne einbehalten, um das weitere Wachstum und die Entwicklung zu finanzieren.

(iv) Externe Faktoren: Annahmen, Risiken und Ungewissheiten, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs von dsm-firmenich liegen.

(v) Sonstige Überlegungen: alle weiteren Faktoren, die der Verwaltungsrat für relevant hält.

Kontakt zu Investor Relations

Ganz gleich, ob Sie Aktionär, potenzieller Aktionär oder Analyst sind – unser Investor-Relations-Team steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

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